Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Die verbindliche Aufnahme des Hundes in der Hundepension Marleen Schaumberger, setzt die vorherige ordnungsgemäße Ausfüllung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars voraus.Anmeldungen zur Hundepension werden dem Eingang nach aufgenommen.Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Gebühr der vereinbarten Hundepflegedauer, wenn diese nicht mind. 4 Wochen vor Beginn des vereinbarten Hundepflegezeitraumes schriftlich gekündigt wird.

§ 2 Bezahlung / Kosten

Die Zahlung ist in voller Höhe bei Abholung des Hundes fällig. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 4 Wochen, ist eine Teilzahlung am Anreisetag des Hundes fällig.Ratenzahlungen oder abweichende Fälligkeitstermine müssen gesondert vereinbart werden. Ratenzahlungen sind nur per Bankeinzugsverfahrenmöglich.

§ 3 Kündigung des Vertrages

Der Hundebesitzer kann jederzeit vor Beginn einer Leistung kündigen.Die Kündigung per Post oder per Mail erfolgen.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kündigungserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Hundepension Marleen Schaumberger, Neerstedter Str. 10, 26197 Großenkneten OT Westrittrum.Erscheint der angemeldete Hund nicht zum vereinbarten Pensionszeitraum, trägt der Besitzer die Gebühren der vereinbarten Hundepflegedauer.oBei Kündigung bis 4Wochen vor Beginn des vereinbarten Pensionszeitraumes, trägt der Hundebesitzer 30% der anfallenden Gebühren.oBei Kündigungen bis 2 Wochen vor Beginn des vereinbarten Pensionszeitraumes trägt der Hundebesitzer 50% der vereinbarten Gebühren.oBei Kündigungen unter 1 Woche vor Beginn des vereinbarten Pensionszeitraumes, trägt der Hundebesitzer die Gebühren in voller Höhe für den vereinbarten Pensionszeitraum.

§ 4 Haftung von Marleen Schaumberger

Der Besitzer des Hundes stimmt Marleen Schaumberger zu, bei Bedarf (Erkrankung, Unfall) seines Tieres, den behandelnden Tierarzt zu konsultieren. Sollte dieser TA nicht verfügbar sein, wählt Marleen Schaumberger den behandelnden Tierarzt. Die entstehenden Behandlungskosten durch den Tierarzt, übernimmt der Besitzer. Diese werden dem Besitzer durch den behandelnden Tierarzt in Rechnung gestellt.Für Schäden, die der in Pflege gegebene Hund erleiden sollte, stellt der Besitzer keine Regressansprüche.Für Schäden(Sachschäden und Personenschäden) gegen die HundepensionMarleen Schaumberger haftet der Eigentümer.Bei Beschädigung von Eigentum anderer Pensionshunde, welche ebenfalls zu diesem Zeitpunkt in der Hundepension Marleen Schaumberger untergebracht sind haftet ebenfalls der Eigentümer.