Seit 01. Juni 2013 müssen neue Hundebesitzer in Niedersachsen den Hundeführerschein nachweisen. Damit reagiert und regelt die Niedersächsische Landesregierung den Besitz und Haltung von Hunden unabhängig von der Einstufung eines Hundes. Beißattacken und Verletzungen mit Hunden sorgten auf Dauer für die Veränderung des Niedersächsischen Hundegesetztes – kurz NHundG das damit Unfälle verhindern möchte.

Hundeführerschein Niedersachsen = Sachkundenachweis als Pflicht

Hundeführerschein-NiedersachsenNeue Hundebesitzer müssen ab 01.06.2013 nachweisen das Sie sowohl über theoretisches als auch praktisches Wissen im Umgang mit Hunden verfügen. Der Nachweis, die Sachkunde muss in 2 Prüfungen erfolgen.

  1. Der theoretische Nachweis muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen
    Hier muss der Hundebesitzer sein theoretisches Wissen nachweisen
  2. Der praktische Nachweis muss innerhalb des 1. Jahres der Hundehaltung erfolgen
    Hier muss der Hundebesitzer im Zusammenspiel mit dem Hund nachweisen das er in der Lage ist den Hund zu führen, auch in schwierigen Situationen. Grundkommandos wie Sitz und Platz unter verschiedenen Umgebungseinflüssen gehören mit zur Prüfung.

Die Prüfung selbst kann wiederholt werden und es reicht wenn innerhalb einer Familie ein Familienmitglied, auf den der Hund offiziell angemeldet ist, die Prüfung erfolgreich absolviert. Passt ein anderes Familienmitglied auf den Hund auf, so gilt das der Hundebesitzer trotzdem für den Hund verantwortlich ist.

Zahlreiche Hundeschulen und Hundevereine bereiten jetzt für den Hundeführerschein Niedersachsen gezielt auf die Prüfung vor. Pflicht ist die Vorbereitung mit einem, zumeist kostenpflichtigen Kurs jedoch nicht.

Ausnahmeregelung für den Hundeführerschein Niedersachsen

Hundebesitzer und auch solche die sich ab dem 01.06.2013 wieder einen Hund anschaffen und nachweisen können das Sie innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre einen Hund geführt haben ohne Verhaltensauffälligkeiten sind von der Regelung befreit. Zusätzlich befreit sind u.a. auch Jäger, Tierärzte, Hundepensionsbetreiber und Hundetrainer.

Zusätzliche Änderungen des NHundG neben dem Hundeführerschein

2 wesentliche Änderungen sind zusätzlich im Niedersächsischen Hundegesetz seit dem 01. Juli 2013 aktiv

  1. Jeder Hund der älter als 6 Monate ist muss gechipt sein – der Chip selbst enthält Daten zum Besitzer und zum Hund. Den entsprechenden Chip, der bereits eit längerem existiert, setzen Tierärzte ein.
  2. Jeder Hund muss Haftpflichtversichert sein. Bei Personenschäden muss die Versicherungssumme mindestens 500.000 €, bei Sachschäden mindestens 250.000 € betragen.

In Summe bedeuten diese Veränderungen Mehrkosten für neue Hundebesitzer einmalig von mindestens 300,- € und jährlich zwischen 50,- bis 150,- € für die Haftpflichtversicherung.

Weitere Informationen zum Hundeführerschein findet ihr hier bei Wikipedia und bei der Tierärztekammer Niedersachsen als PDF –Infobroschüre zum Hundeführerschein